Archive for 15. Januar 2016

Digitale Schulbildung

Lehrer sehen Mangel an Hardware und Weiterbildung

14.01.16 Lehrer sehen große Vorteile durch den Einsatz digitaler Medien im Unterricht und würden diese auch gerne häufiger einsetzen. Allerdings mangelt es an der technischen Ausstattung der Schulen sowie an geeigneten Weiterbildungsangeboten. Aus diesem Grund fordert eine große Mehrheit der Lehrer ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Entwicklung und Umsetzung einer Digitalen Strategie für die Schule.

98 Prozent der Lehrer geben an, dass sie mit Computer und Internet Lehrinhalte um aktuelle Informationen ergänzen können, 96 Prozent sehen durch den Einsatz eine höhere Motivation der Schüler und 89 Prozent sagen, dass sich Inhalte und Zusammenhänge mit Hilfe digitaler Medien besser darstellen lassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 505 Lehrern der Sekundarstufe I im Auftrag des Bitkom zur Homepage dieses Unternehmes Relation Browser , des Lehrerverbands Bildung und Erziehung (VBE) zur Homepage dieses Unternehmes Relation Browser und der ELearning-Messe Learntec zur Homepage dieses Unternehmes Relation Browser . Das scheitert aber häufig an der fehlenden Geräten (43 Prozent):
So geben zwar alle Lehrer an, dass es an ihrer Schule Beamer für den Einsatz im Unterricht gibt, in drei Viertel der Fälle (78 Prozent) gibt es aber nur Einzelgeräte an den Schulen. Ähnlich ist das Bild bei Notebooks, die für 93 Prozent der Lehrer zur Verfügung stehen – aber zwei Drittel (69 Prozent) können nur auf Einzelgeräte zurückgreifen.
Tablet Computer kann jeder vierte Lehrer nutzen (24 Prozent), aber 14 Prozent nur als Einzelgerät. Und stationäre PCs gibt es zwar in 84 Prozent der Fälle, aber 76 Prozent der Lehrer sagen, dass sie nur in speziellen Fachräumen bereitstehen.
Whiteboards haben sechs von zehn Lehrern zur Verfügung (58 Prozent), aber in allen Fällen gibt es diese digitalen Tafeln nur in speziellen Fachräumen. Wenig überraschend, dass die Lehrer der technischen Ausstattung ihrer Schule im Durchschnitt nur die Note Befriedigend (2,9) geben. Besonders schlecht wird dabei die Anzahl der Endgeräte sowie die Anzahl der Softwarelizenzen in Relation zur Schülerzahl benotet, die nur ein Ausreichend (Note 3,6 bzw. 3,7) erhält. Die Aktualität der Geräte und der Software ist dagegen nach Einschätzung der Lehrer befriedigend (2,9 bzw. 3,1).

Lehrer fordern mehr Weiterbildungsangebote zu Digitalthemen
Häufig nutzen Lehrer private Geräte für schulische Zwecke. 63 Prozent der Befragten tun dies bei der Notenverwaltung, 75 Prozent bei der Schülerverwaltung und 43 Prozent bei der Schülerbewertung. Ein großes Problem ist die Rechtssicherheit für Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Medien. Acht von zehn Lehrern (82 Prozent) sehen hier Verbesserungsbedarf. Großen Bedarf sehen die Lehrer beim Thema Weiterbildung. 82 Prozent wünschen sich den Ausbau der einschlägigen Weiterbildungsangebote, 83 Prozent würden gerne selbst eine Weiterbildung zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht besuchen. Und drei Viertel (73 Prozent) wünschen sich, dass das Lehramtsstudium bereits besser auf den Einsatz digitaler Medien vorbereitet.

Eine große Mehrheit der Lehrer wünscht sich eine stärkere Beteiligung des Bundes. 82 Prozent der Lehrer sagen, eine Strategie Digitales Lernen müsse gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet werden, nur 15 Prozent sehen allein die Länder in der Verantwortung. Mehr als jeder zweite Lehrer (54 Prozent) wünscht sich zudem, dass Informatik und andere Digitalthemen in der Schule einen höheren Stellenwert erhalten, auch wenn dies zu Lasten von Fächern wie Sport, Musik oder Religion gehen sollte. Ebenso viele fordern, dass Englisch ab der 1. Klasse verpflichtend unterrichtet werden sollte (55 Prozent). Jeder dritte Lehrer (35 Prozent) sagt, Programmieren sollte eine Alltagsfähigkeit sein wie Rechnen oder Schreiben.

Mindestlohn in der Weiterbildung

(Frankfurt am Main/Berlin) – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das einen Antrag von zwanzig Weiterbildungsunternehmen abgewiesen hat, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. „Der Beschluss des LAG Berlin schafft für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung Rechtssicherheit. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten“, sagte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Andreas Gehrke, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der GEW, betonte: „Damit kann dem pädagogischen Personal in der Weiterbildung mit Rückforderungen nicht mehr in die Tasche gegriffen werden.“ In der Branche arbeiten rund 20.000 Beschäftigte.

Die klagenden Unternehmen wollten erreichen, dass die zweite Mindestlohnverordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für unwirksam erklärt wird, die bis zum 31. Dezember 2015 galt. Der Branchenmindestlohn greift für pädagogisches Personal, das überwiegend Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch aus- und weiterbildet.

In dem Verfahren vor dem LAG Berlin-Brandenburg ging es um die „Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 2013“, die am 1. Juli 2013 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2015 galt. Mit dieser Verordnung wurde der zwischen der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes (BBB) und ver.di sowie der GEW abgeschlossene „Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 14. Februar 2013“ für allgemeinverbindlich erklärt. Damit wurde der Mindestlohn in Westdeutschland einschließlich Berlin ab 1. Januar 2014 auf 13 Euro und ab 1. Januar 2015 auf 13,35 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern ab 1. Januar 2014 auf 11,65 Euro und ab dem 1. Januar 2015 auf 12,50 erhöht.

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine weitere Mindestlohnverordnung in Kraft, die den zwischen den Sozialpartnern neu ausgehandelten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt. Seit dem 1. Januar 2016 liegt der Mindestlohn, an den auch tariflose Unternehmen gebunden sind, in den alten Bundesländern bei 14 Euro und in den neuen Bundesländern bei 13,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn in Ost und West auf 14,60 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Fax: (069) 78973-201
E-Mail: ulf.roedde@gew.de
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