Archive for Weiterbildung

Betriebsrat – Ich bin gewählt, was nun?

Betriebsrat? Bis zum 31.Mai 2018 haben in Deutschland die Betriebsratswahlen stattgefunden.

Herzlichen Glückwunsch an alle neuen BR- & Ersatzmitgliedern!

Vielfältige Aufgaben warten auf Sie. Sei es beispielsweise auf Anhörungen reagieren, Betriebsvereinbarungen treffen, Arbeitspläne kontrollieren, zu Sitzungen und Betriebsversammlungen einladen und diese leiten. Für viele dieser Aufgaben benötigen Sie einen PC. In der Regel reichen die Standardsoftware von Microsoft, als Excel, Wort, Outlook, PowerPoint und OneNote aus. Diese stellt Ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung.

In den meisten Betriebsräten sind die BR-Mitglieder keine Bürokaufleute, die in diesen Programmen hervorragend ausgebildet sind. Auch wenn Sie am PC zum Beispiel mit Dienst-Programmen arbeiten, bedeutet dies noch nicht, dass Sie sich beispielsweise mit effizienter Protokollführung oder mit einer überzeugenden PowerPoint-Präsentation zur Betriebsversammlung auskennen. Oft geht im Erarbeiten solcher notwendigen Arbeiten viel Zeit verloren.

Aus dieser Erfahrung heraus biete ich ab Juli in Magdeburg wieder die beliebten Seminare für Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote an. Mehr dazu finden Sie unter Kursangebote für Betriebsräte.

Jens Schwarzfeld – Magdeburg

 

Tag der offenen Tür

Wir (und noch weitere Trainer/Coaches) waren dabei, beim Tag der offenen Tür von Mein Kurs Magdeburg. Hier finden sich verschiedene Kursanbieter unter einem gemeinsamen Dach zusammen.

Alle Kurse die angeboten werden, stehen unter dem Motto „Aus Liebe zu Deiner Zeit“. Die Themen reichen vom Umgang mit unseren Kleinsten, wie zum Beispiel PEKIP oder Musikwichtel, über Entspannungskurse bis zur Unterstützung beim Jobwechsel.

Wenn Du mehr wissen willst, informiere Dich bei Mein Kurs Magdeburg.

Jens Schwarzfeld

Neue Buch: OneNote für Einsteiger

Stefan Malter hat ein weiteres Buch veröffentlicht: „OneNote für Einsteiger“ gibt’s ab sofort bei Amazon – sowohl als Taschenbuch als auch als E-Book für Kindle.

Ich durfte es vorab lesen und kann es uneingeschränkt empfehlen. Es ist vom Anwender für Anwender geschrieben, leicht verständlich und nachvollziehbar erklärt Stefan das „geheime“ digitale Notizbuch.

„OneNote für Einsteiger“ – jetzt bei Amazon.de bestellen!

Das Buch richtet sich an alle Menschen, die Microsoft OneNote und die vielen Funktionen der Software systematisch kennenlernen möchten. Dazu gehören viele anschauliche Abbildungen und praxisnahe Beispiele aus dem Alltag. Mein Versprechen: Mit OneNote sparst Du Zeit, Geld und Nerven!

 

Jens Schwarzfeld 

Magdeburg

10-Fingersystem-Tastschreiben in nur 6 Stunden lernen

Haben Sie sich schon immer gewünscht, mit 10 Fingern schreiben zu können ohne auf die Tastatur schauen zu müssen?

Vielleicht haben Sie sich sogar schon einen Tipptrainer gekauft und versucht durch immer wieder schreiben die ersten Buchstaben auswendig zu lernen?

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit schnell und gehirngerecht das (Blind-) Schreiben mit 10 Fingern zu erlernen. Durch die ganzheitliche, assoziative Lernmethode des 10-Fingersystems  lernen Sie in nur 6 Stunden über Vorstellungsbilder und Lerngeschichten die Lage der einzelnen Tasten Reihe für Reihe kennen.

Ab der ersten Übung werden sinnvolle Wörter geschrieben, die sich am Grundwortschatz orientieren. Sie haben auch die Möglichkeit eigene Texte in den Schreibtrainer zu integrieren.

Der Kurs läuft je nach Ihren Wünschen über 6 Stunden oder 2 mal 3 Stunden. Er findet in einer kleinen Gruppe von 2 bis max. 8 Personen in Magdeburg statt. Ein eigener Laptop ist vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich. Diesen können Sie auch für 15€ leihen.


Ihre Investition in sich oder in ein tolles Geschenk:

  • Kinder (10 bis 14 Jahre): 97€
  • Jugendliche (15 bis 21 Jahre): 127€
  • Erwachsene:  157€

PS: Bringen Sie Ihren Partner, Ihren Freund oder Freundin mit und sparen Sie 10€.

Die benötigten Unterlagen und eine Einzelplatzlizenz für den Tastschreibtrainer im Wert von 25€ ist bereits enthalten. Diese Software ermöglicht auch individuelles Üben zu Hause.


Sind Sie Chef oder Personaler und Sie möchten Ihren MitarbeiterInnen etwas Gutes tun, was letztendlich auch Ihnen Nutzen bringt? Loyale, motivierte und schneller schreibende Angestellte ist Ihnen sicher etwas Wert. Fragen Sie nach einem speziellen Firmenkurs!

Mindestlohn in der Weiterbildung

(Frankfurt am Main/Berlin) – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das einen Antrag von zwanzig Weiterbildungsunternehmen abgewiesen hat, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. „Der Beschluss des LAG Berlin schafft für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung Rechtssicherheit. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten“, sagte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Andreas Gehrke, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der GEW, betonte: „Damit kann dem pädagogischen Personal in der Weiterbildung mit Rückforderungen nicht mehr in die Tasche gegriffen werden.“ In der Branche arbeiten rund 20.000 Beschäftigte.

Die klagenden Unternehmen wollten erreichen, dass die zweite Mindestlohnverordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für unwirksam erklärt wird, die bis zum 31. Dezember 2015 galt. Der Branchenmindestlohn greift für pädagogisches Personal, das überwiegend Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch aus- und weiterbildet.

In dem Verfahren vor dem LAG Berlin-Brandenburg ging es um die „Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 2013“, die am 1. Juli 2013 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2015 galt. Mit dieser Verordnung wurde der zwischen der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes (BBB) und ver.di sowie der GEW abgeschlossene „Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 14. Februar 2013“ für allgemeinverbindlich erklärt. Damit wurde der Mindestlohn in Westdeutschland einschließlich Berlin ab 1. Januar 2014 auf 13 Euro und ab 1. Januar 2015 auf 13,35 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern ab 1. Januar 2014 auf 11,65 Euro und ab dem 1. Januar 2015 auf 12,50 erhöht.

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine weitere Mindestlohnverordnung in Kraft, die den zwischen den Sozialpartnern neu ausgehandelten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt. Seit dem 1. Januar 2016 liegt der Mindestlohn, an den auch tariflose Unternehmen gebunden sind, in den alten Bundesländern bei 14 Euro und in den neuen Bundesländern bei 13,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn in Ost und West auf 14,60 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Fax: (069) 78973-201
E-Mail: ulf.roedde@gew.de
Internet: http://www.gew.de