Bildungsurlaub: Ich bin dann mal weg

Wer nicht in Sachsen oder Bayern seinen Arbeitsplatz hat, kann sich für fünf Tage im Jahr weiterbilden. Die Bundesländer haben in den vergangenen Jahren nacheinander den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub eingeführt.

Das erste Land war 1974 Niedersachsen. Das vorläufig letzte auf der Liste ist Thüringen, das seine gerade laufende Gesetzesinitiative mit dem Motto »Nicht blaumachen, sondern schlaumachen« überschrieben hat. Sachsen und Bayern verweigern ihren ArbeitnehmerInnen bislang diesen gesetzlichen Anspruch. Doch der gute Wille der überwiegenden Zahl der Bundesländer führt nicht dazu, dass die Angebote auch wahrgenommen werden.

Das DGB-Bildungswerk will mit seiner Kampagne »Bildungsurlaub. Hinterher ist man immer klüger«. Schwung in das System bringen. Zum einen ist der Anspruch vielen überhaupt nicht bekannt. Zum anderen gibt es Vorurteile bei den Beschäftigten, die nicht zwingend zutreffen müssen.  weiterlesen

Quelle: www.iwwb.de

Jens-Peter Schwarzfeld
Weiterbildung in Magdeburg

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